Jetzt Förderung für die Wiedereröffnung Ihres Hotels sichern - möglich machen es go-digital & Überbrückungshilfe III
Es ist kein Geheimnis, dass sich viele Hotelleriebetriebe in einer angespannten finanziellen Situation befinden. Um sich dennoch gut aufzustellen, gibt es von staatlicher Seite Fördermöglichkeiten. Und die sollten Sie nutzen! Wir klären, welche Maßnahmen gefördert werden können und wie Sie unter bestimmten Voraussetzungen am schnellsten an das Geld kommen.
Hinweis: Myhotelshop kann an dieser Stelle keine steuerrechtliche Beratung leisten und übernimmt keine Haftung.
go-digital für Hotels
Bei go-digital handelt es sich um ein Förderprogramm, welches - wie der Name schon sagt - die Digitalisierung der Unternehmen vorantreiben soll. Es ist voraussichtlich bis Ende 2021 begrenzt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um im Rahmen des Programms als förderfähig angesehen zu werden, muss Ihr Unternehmen gewisse Kriterien erfüllen.
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- weniger als 100 Mitarbeiter
- Vorjahresumsatz von max. 20 Mio. EURO
- Unternehmen befindet sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gemäß VO (EU) Nr. 651/2014
- Kein go-digital Projekt in den letzten 12 Monaten
- De-minimis Beihilfen von weniger als 200.000 in den letzten 3 Jahren
Wie viel Förderung ist möglich?
Myhotelshop ist eines der autorisierten Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital für das Modul Digitale Markterschließung. Die Förderhöhe beträgt dabei immer 50% für die Netto-Investitionen von bis maximal 22.000€.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
In jedem go-digital Projekt für Hotels gibt es eine lohnenswerte zweitägige Pflichtberatung für IT-Sicherheit. Kern unserer Autorisierung ist aber vorrangig das Modul der Digitalen Markterschließung. Darunter fallen verschiedenste Projekte zur Steigerung der Digitalisierung Ihres Hotels.
Es kann sich hierbei also beispielsweise um die Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie, die Erstellung einer Webseite, die Anbindung einer neuen Buchungsstrecke, den Einbau eines Consent Management Providers (CMP) sowie die Durchführung einer Webanalyse oder aber den Setup relevanter Marketingkanäle handeln. Wir stehen Ihnen diesbezüglich gern beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Realisierung Ihrer Projekte.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Antragstellung für Ihr Hotel go-digital Projekt erfolgt vollständig über myhotelshop. Sie müssen sich um nichts kümmern. Derzeit beträgt die Wartezeit bis zur Projektbewilligung durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ca. 3 Monate. Lassen Sie uns also jetzt schnellstmöglich Ihre Projekte planen und erhalten Sie 50% Ihrer Investitionen in die digitale Markterschließung zurück. (hier mehr erfahren)
Überbrückungshilfe III für Hotels
Die sogenannte Überbrückungshilfe III dient der Unterstützung von Unternehmen, welche von den Auswirkungen der Pandemie stark betroffen sind. Bis einschließlich Juni 2021 bietet das staatliche Förderprogramm auch für Hoteliers die Möglichkeit Ausgaben erstattet zu bekommen.*
Wie viel Förderung ist möglich?
Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich, wie auch bislang, am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt (Achtung: die Grundlagen gegenüber Überbrückungshilfe I & II haben sich geändert):
- Umsatzrückgang von 30-50%: Erstattung bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten
- Umsatzrückgang von 50-70%: Erstattung bis zu 60% der förderfähigen Fixkosten
- Umsatzrückgang von über 70%: Erstattung bis zu 90% der förderfähigen Fixkosten
Welche Kosten werden erstattet?
Variante A)
Es gibt einen festen Musterkatalog fixer Kosten, der erstattet werden kann. Dazu zählen Pachten, Grundsteuern & viele weitere typische Fixkosten. Doch auch Marketing- und Werbekosten können neuerdings gefördert werden.
Variante B)
Zusätzlich werden Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) bei den Fixkosten berücksichtigt. Dabei werden nunmehr auch Kosten berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind. Für Digitalinvestitionen können einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden.
Welche myhotelshop-Leistungen sind förderfähig?
Wie oben beschrieben, können Sie sich, sofern anspruchsberechtigt, also bis zu 90% Ihrer aktuellen Marketingausgaben erstatten lassen. Das gilt für Kosten in Höhe des Vergleichszeitraums aus dem Jahr 2019 (Variante A). Das bedeutet, Sie können jetzt genauso viel ausgeben wie 2019 im selben Zeitraum und bis zu 90% davon wiederbekommen. Somit fallen darunter auch unsere Zusammenarbeit innerhalb der Service Level Kampagnenmanagement, Full Management und Kampagnenmanagement Light.
Des Weiteren können Sie sich bis einschließlich Juni einen Sofortzuschuss für Ihre Investitionen in die Digitalisierung sichern (Variante B). Sie planen bereits seit längerem eine neue Webseite? Dann nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und lassen Sie uns Ihr neues Projekt schnellstmöglich gemeinsam starten.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Um Ihren Anspruch auf die Überbrückungshilfe III geltend zu machen, muss zunächst eine Antragstellung seitens Ihres Steuerberaters bis zum 31. August 2021 erfolgen. Wird der Antrag bewilligt, sollte die Auszahlung der Fördergelder innerhalb weniger Wochen erfolgen.
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen des BMWi und kontaktieren Sie Ihren Steuerberater.
Welches Förderprogramm ist für welches Hotel am besten geeignet?
Zunächst einmal bleibt festzuhalten, dass beide Programme ausgezeichnete Unterstützung bieten können. Es ist offensichtlich, dass viele Betriebe momentan massiv mit den Herausforderungen in diesen Zeiten zu kämpfen haben. Die Förderprogramme können entscheidend zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation beitragen. Doch was ist das richtige für Ihr Hotel: go-digital oder Überbrückungshilfe III? Entscheidend für die Nutzung der Förderprogramme sind vor allem Ihre aktuelle wirtschaftliche Situation und Ihre Ausgaben im Jahr 2019. Während Ihnen go-digital die Möglichkeit bietet, Investitionen zu fördern, dient die Überbrückungshilfe III hauptsächlich der Erstattung Ihrer Fixkosten.
Die Überbrückungshilfe ist bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen besonders vorteilhaft, da Sie auch für Werbebudgets geltend gemacht werden kann und somit unmittelbar wirkt. Zudem werden die Fördergelder bei Bewilligung sofort ausgezahlt und das sogar auch nachträglich. Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass Sie Ihre Maßnahmen auch kurzfristig starten können, da kein längerer Bewilligungszeitraum zu erwarten ist.
Doch auch go-digital bringt einige Vorzüge für Ihr Hotel mit sich. Schließlich gilt das Förderprogramm zeitlich unabhängig und die Förderhöhe wird nicht von Ihren Umsatzeinbußen bestimmt.
Wir sind uns bewusst, dass dies ein komplexes Thema ist. In diesem Blogpost haben wir einen Überblick gegeben. Für weitergehende Fragen haben wir speziell zum Thema go-digital für Hotels noch weitere Informationen zusammengestellt. Oder sprechen Sie uns einfach direkt an.
Alle Angaben zu Konditionen beziehen sich auf den Stand des Veröffentlichungsdatums dieses Artikels. Weiterhin kann myhotelshop an dieser Stelle keine steuerrechtliche Beratung leisten und übernimmt keine Haftung.
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*Nachtrag vom 02.07.2021
Es wurde eine Fristverlängerung für die Überbrückungshilfe III beschlossen. Die Antragsfristen für Erst- und Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe III sowie für Anträge auf Neustarthilfe wurden bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Alle Konditionen im Detail finden Sie hier.